07.06.2013, 16:29
(07.06.2013, 16:07)D4F schrieb: ohne Anwalt und so. Was will dein AG denn machen? Dich kündigen....?Nein, das sicher nicht, aber schon mal was von Rückforderungen gehört ?
Wenn der Arbeitgeber bei seiner Ansicht bleibt, dass 5 Tage zuviel Urlaub genommen worden sind, kann er sehr wohl das letzte Gehalt erstmal um diesen Betrag kürzen.
Dann bleibt das Risiko wieder beim AN, der dann den strittigen Betrag einklagen muss
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
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https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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