Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Juristen hier?`Arbeitsrecht, Verträge, Kündigung...
#6
Kein Jurist, aber BR.
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, d. h. Urlaub kann nicht stillschweigend ins kommende Jahr mit genommen werden, das bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers und auch nur dann, wenn dringende betriebliche Gründe dafür ausschlaggebend waren (EuGH Az.: C-214/10)
Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, d. h. drei volle Jahre nach dem Datum, an dem der Anspruch oder Nichtanspruch entstanden war (BAG AZR 652/10)
Vermutlich hast du einen Anspruch von

Urlaubsanspruch 2013 / 12 * Anzahl der Monate in 2013, die du im Unternehmen bist

Ich bezweifle allerdings, dass dein AG mit seiner Unterschrift deine Eintragungen im Kündigungsschreiben vorbehaltslos akzeptiert hat, es dürfte vielmehr so sein, dass die Unterschrift nur dokumentiert, dass er die Kündigung fristgerecht erhalten hat und damit der Austrittstermin feststeht.

Andererseits, wenn der AG jetzt plötzlich behauptet, dass seine komplette Lohnbuchhaltung nicht zuverlässig sei, dann ist das sein Problem.
Bin mir allerdings nicht sicher, ob dein Urlaub aus dem Vorjahr noch besteht, auch wenn das in der Gehaltsabrechnung April so drin stehen mag.
Im Übrigen, Kündigungsschutzklage nutzt bei Eigenkündigung natürlich gar nichts, trotzdem kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hier helfen, lohnt sich aber nur, wenn du Rechtsschutz hast, evtl. über deine Gewerkschaft. Selbst zahlen, das Risiko würde ich nicht eingehen, die möglichen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den 5 Tagen Urlaub, die du dir erhoffst. Ein Anwalt will als erstes mal rund 200 - 300 Euro haben, bevor er überhaupt tätig wird, jedes Schreiben kostet, jede Kopie, jedes Telefonat- Und wenn es zur Klage kommen sollte, hast du keine Garantie, dass das Gericht nicht doch dem Arbeitgeber folgt und deine Ansprüche ablehnt.
Angenommen, du hast ein Monatsgehalt von 3.000 Euro, dann beläuft sich der Streitwert auf 9.000 Euro. Das sind dann Gerichtskosten von rund 362 Euro.
Zusätzlich entstehen bei diesem Streitwert Anwaltskosten von 1.122,50 netto (bei strittiger Entscheidung, also Urteil) bzw. 1.571,50 netto bei einem Vergleich, jeweils zzgl. 19% MwSt.

An deiner Stelle würde ich die 5 Urlaubstage in den Kamin schreiben und in Gedanken den Mittelfinger heben. Krank machen ist keine gute Idee, das müsstest du vor dem Urlaubsantritt machen, danach bist du nicht mehr in der Firma angestellt und die Lohnfortzahlung greift nicht. Vor dem Urlaubsanspruch krank machen könnte dazu führen, dass der AG keine Lohnfortzahlung leistet und du wieder per Anwalt versuchen müßtest, die Bezahlung für die 5 Tage zu bekommen - Kosten siehe oben.

Also, Zähne zusammenbeißen und durch - und daran denken:
Jeder hat soviel Recht wie er Macht hat und ich denke, dein AG hat mehr Macht als du. Das Recht ist eine Hure und geht zu dem, der am meisten bezahlt
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min

265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)


https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
Zitieren
Es bedanken sich: ogniwT


Nachrichten in diesem Thema
RE: Juristen hier?`Arbeitsrecht, Verträge, Kündigung... - von twingotrilogologe - 07.06.2013, 11:30

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Betriebsbedingte fristlose Kündigung!!! Strubbel 7 7.451 08.10.2010, 18:39
Letzter Beitrag: coloniaBVB

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste