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Juristen hier?`Arbeitsrecht, Verträge, Kündigung...
#5
ZZTwingo1 
Wenn du Rechtsschutz hast, gehe zum Anwalt. Normal gibt es das nicht was vor 2,5 Jahre war ist eigentlich als Verjährt. Ich Persönlich würde da nix unterzeichnen.

Kurz zum Urlaub.

Entscheidend ist nämlich die §§ 3 und 5 BUrlG.
Danach hast Du zu Beginn eines Kalenderjahres (nach Ablauf der einmaligen Wartezeit von 6 Monaten) einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Dieser wird nur anteilig reduziert auf 1/12 des Jahresurlaubes pro gearbeitetem Monat, wenn Du in der ersten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidest.
Ansonsten verbleibt es bei einem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, so wie vertraglich vereinbart. Ist vertraglich nichts vereinbart, gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Tagen (bei 6-Tage-Woche) und 20 Tage (bei 5-Tage-Woche).

Der AG kann abweichende Regelungen treffen bzgl. dem freiwillig gewährten Urlaubsanspruch. Er kann diesen jedoch nicht unter die gesetzlichen Mindestbestimmungen reduzieren (s. § 13 BUrlG).
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RE: Juristen hier?`Arbeitsrecht, Verträge, Kündigung... - von Hausen - 06.06.2013, 19:57

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