18.05.2013, 10:53
Moin !
Bisher habe ich die Erfahrung gemacht das Felgen mit Teilegutachten bei Fahrzeugen die eben nicht im Teilegutachten aufgeführt sind nur per
Einzelabnahme eingetragen werden können.
Dazu bezieht sich das Teilegutachten dann auch immer auf den Serienzustand des Fahrzeugs, also bei einer z.B. Tieferlegung wieder Einzelabnahme.
Alles andere würde mich jetzt wundern ....
Bisher habe ich die Erfahrung gemacht das Felgen mit Teilegutachten bei Fahrzeugen die eben nicht im Teilegutachten aufgeführt sind nur per
Einzelabnahme eingetragen werden können.
Dazu bezieht sich das Teilegutachten dann auch immer auf den Serienzustand des Fahrzeugs, also bei einer z.B. Tieferlegung wieder Einzelabnahme.
Alles andere würde mich jetzt wundern ....
Gruß
Norbi
Nich quatschen, machen !
Norbi
Nich quatschen, machen !
