30.04.2013, 18:52
Zitat:Nun handelt es sich bei der ETRTO nun aber nicht um eine gesetzgebende Institution.
Worauf ich hinaus will ist, dass nach meinem Kenntnisstand kein rechtliches Problem existiert, Reifen der Dimension 175/50R13 auf 7Jx13-Felgen zu fahren, sofern diese Kombination eingetragen ist (die Eintragung ist im Gegensatz zu den ETRTO-Empfehlungen nämlich rechtlich verbindlich). Die Eintragung wiederum erfolgt auf Basis eines Sachverständigen-Gutachtens, welches diese Reifenkombination explizit auf einem Renault Twingo 1 zulässt. Die Gültigkeit eines Gutachtens kann höchstens bei baulichen und/oder technischen Änderungen des Fahrzeugs oder der Komponenten angezweifelt werden — diese sind jedoch nicht gegeben.
Das sehe ich zu 51% genauso. Als die Reifenfreigaben zurückgezogen wurden, erlosch ja auch nicht die BE der Fahrzeuge, die damit herumfuhren. Allerdings wird ein Reifenhersteller die Haftung ablehnen, wenn du sein Produkt auf 7" montierst und es nur eine Freigabe bis zB 6,5" gibt.
Das Problem liegt wohl hauptsächlich darin begründet, dass die Reifen in seltenen Fällen von den breiten Felgen springen können, wenn der korrekte (ungewöhnlich hohe) Luftdruck nicht eingehalten wird.