06.04.2013, 18:08
(06.04.2013, 17:50)ogniwT schrieb: Hab mich grad mal schlau gemacht. Gelbe Nebler sind Tatsächlich erlaubt. §52 STVZO
Jetzt das große Aber:
Natürlich nur wenn sie als Gelbe Scheinwerfer das e-Prüfzeichen erhalten haben, also
so gekauft, bzw ab Werk verbaut wurden.
Weiße Nebler mit gelben Lampen, oder mit Folie nachträglich gelb
zu machen, ist so nicht zulässig.
Was aber bei unserer Französischen Edelware nicht so sehr auffallen dürfte, da die
in Frankreich so noch sehr lange verbaut wurden.
ja dann ist das jetzt geklärt

hab aber mal eben ne andere frage geht um folgendes
Kratzer am Auto meiner Eltern seit Jahren da dank einer Furie die AL bezog nicht herangezogen werden konnte trotz anzeige und Gutachten.
Die ******** ist mit dem Schlüssel darüber.
Lackieren lass ist zu teuer.
Siehe Bild
![[Bild: twingo-06170630-kyk.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/2013/04/twingo-06170630-kyk.jpg)
![[Bild: twingo-06170713-uv2.jpg]](https://pics.twingotuningforum.de/pics/2013/04/twingo-06170713-uv2.jpg)
hättet ihr da nen vorschlag ?
hab gesehen gibt diese Stifte zum ausbessern aber stehen teils teils in Kritik.
Gruß

