31.03.2013, 10:00
@ogniwT
Aber sicher ändert eine 0-Promille-Grenze etwas, nämlich genau dieses Verhalten, sich zu überlegen, wie viel kann ich trinken, bevor irgendeine Grenze überschritten ist, das fällt damit schlicht und ergreifend aus. Und warum man zum Mittagessen ein Radler trinken muss erschließt sich mir auch nicht, es gibt andere Flüssigkeiten, die den Durst ebenso stillen. Ebenso stimmt natürlich, dass die Dame auch bei einer 0-Promillegrenze gefahren wäre.
Und warum du dich bei jedem kleinen Kratzen im Hals krankschreiben lassen musst, erschließt sich mir nicht, und selbst wenn du einen Husten hast, der dich quält - es gibt auch Hustenmittel ganz ohne Vol.-%, die ebenso wirksam sind, wie solche mit - und wenn der Husten dermaßen stark ist, dass er dich massiv einschränkt, gehörst du so oder so nicht hinters Steuer - mit oder ohne Hustensaft. Und doch, es geht zumindest ein Stück weit um Abschreckung, auch wenn die Strafen in vielen Fällen angemessen sind. Und wenn irgendein Sumpfbiber damit sich oder seine Familie ruiniert ist das zwar auch nicht sehr schön, aber im Ernst, hast du auch mal darüber nachgedacht, dass so ein tödlicher Unfall auch die Familie des Getöteten ruinieren kann bzw. in vielen Fällen wird ?
Die Bestrafung einer Trunkenheitsfahrt kommt immer erst hinterher, egal ob der besoffene Fahrer nur in einer Routinekontrolle erwischt wurde oder ob er einen Horrorcrash verursacht hat. Deine Einlassung, dass die Strafen ausreichend seien, wenn man nur betrunken erwischt wird, stimmt insoweit, als dass für reine Trunkenheitsfahrten ohne Fremdschaden dies tatsächlich ausreichen mag - aber wo steht denn, dass jemand nach einer Ladung Bier oder was auch immer keinen Crash mit Toten und/oder Verletzten verursacht - das weiß man dann immer erst hinterher.
Und nicht zu vergessen, 3,6 Promille zeugen von einer extrem hohen Alkoholgewöhnung, diesen Wert trinkt man sich nicht so einfach mal an, da gehört schon jahrelange Übung dazu. Und dein letzter Satz, dass es Leute gibt, die auch durch noch so viele Gesetze nicht vor sich selbst beschützt werden können, stimmt zwar, geht aber am Kern der Sache vorbei, ein Gesetz in diesem Umfeld soll nicht diese Säufer vor sich selbst beschützen, sondern die Allgemeinheit vor denen. Klar wird man nie alle besoffenen Fahrer von der Straße fernhalten können, aber es könnte noch viel mehr getan werden, um diesem Ziel etwas näher zu kommen. Jeder einzelne Verkehrstote, der durch solche Maßnahmen verhindert wird, rechtfertigt eine 0-Promillegrenze, ohne Ausnahme.
@kampfkuchen
Ohne irgend etwas unterstellen zu wollen, diese 3,6 Promille sagen etwas anderes, als dass die Dame das erste Mal besoffen hinterm Steuer saß - sie wurde bisher wohl nur noch nicht erwischt.
Wenn sie sich für den Rest ihres Lebens nicht mehr im Spiegel anschauen kann und wenn das deiner Meinung nach Strafe genug ist, dann können wir ja auch gleich Saufen und Fahren komplett freigeben - ach was, wir schaffen einfach das StGB komplett ab, alle Täter sind ja ohne Spiegle genug bestraft...
Aber sicher ändert eine 0-Promille-Grenze etwas, nämlich genau dieses Verhalten, sich zu überlegen, wie viel kann ich trinken, bevor irgendeine Grenze überschritten ist, das fällt damit schlicht und ergreifend aus. Und warum man zum Mittagessen ein Radler trinken muss erschließt sich mir auch nicht, es gibt andere Flüssigkeiten, die den Durst ebenso stillen. Ebenso stimmt natürlich, dass die Dame auch bei einer 0-Promillegrenze gefahren wäre.
Und warum du dich bei jedem kleinen Kratzen im Hals krankschreiben lassen musst, erschließt sich mir nicht, und selbst wenn du einen Husten hast, der dich quält - es gibt auch Hustenmittel ganz ohne Vol.-%, die ebenso wirksam sind, wie solche mit - und wenn der Husten dermaßen stark ist, dass er dich massiv einschränkt, gehörst du so oder so nicht hinters Steuer - mit oder ohne Hustensaft. Und doch, es geht zumindest ein Stück weit um Abschreckung, auch wenn die Strafen in vielen Fällen angemessen sind. Und wenn irgendein Sumpfbiber damit sich oder seine Familie ruiniert ist das zwar auch nicht sehr schön, aber im Ernst, hast du auch mal darüber nachgedacht, dass so ein tödlicher Unfall auch die Familie des Getöteten ruinieren kann bzw. in vielen Fällen wird ?
Die Bestrafung einer Trunkenheitsfahrt kommt immer erst hinterher, egal ob der besoffene Fahrer nur in einer Routinekontrolle erwischt wurde oder ob er einen Horrorcrash verursacht hat. Deine Einlassung, dass die Strafen ausreichend seien, wenn man nur betrunken erwischt wird, stimmt insoweit, als dass für reine Trunkenheitsfahrten ohne Fremdschaden dies tatsächlich ausreichen mag - aber wo steht denn, dass jemand nach einer Ladung Bier oder was auch immer keinen Crash mit Toten und/oder Verletzten verursacht - das weiß man dann immer erst hinterher.
Und nicht zu vergessen, 3,6 Promille zeugen von einer extrem hohen Alkoholgewöhnung, diesen Wert trinkt man sich nicht so einfach mal an, da gehört schon jahrelange Übung dazu. Und dein letzter Satz, dass es Leute gibt, die auch durch noch so viele Gesetze nicht vor sich selbst beschützt werden können, stimmt zwar, geht aber am Kern der Sache vorbei, ein Gesetz in diesem Umfeld soll nicht diese Säufer vor sich selbst beschützen, sondern die Allgemeinheit vor denen. Klar wird man nie alle besoffenen Fahrer von der Straße fernhalten können, aber es könnte noch viel mehr getan werden, um diesem Ziel etwas näher zu kommen. Jeder einzelne Verkehrstote, der durch solche Maßnahmen verhindert wird, rechtfertigt eine 0-Promillegrenze, ohne Ausnahme.
@kampfkuchen
Ohne irgend etwas unterstellen zu wollen, diese 3,6 Promille sagen etwas anderes, als dass die Dame das erste Mal besoffen hinterm Steuer saß - sie wurde bisher wohl nur noch nicht erwischt.
Wenn sie sich für den Rest ihres Lebens nicht mehr im Spiegel anschauen kann und wenn das deiner Meinung nach Strafe genug ist, dann können wir ja auch gleich Saufen und Fahren komplett freigeben - ach was, wir schaffen einfach das StGB komplett ab, alle Täter sind ja ohne Spiegle genug bestraft...
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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