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Nebelschlussleuchte
#4
Folgende Info:

(StVZO) §53d Nebelschlussleuchten

(Absatz 4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können,
wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht
oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind.

Soweit ein Auszug aus der Verordnung.
Beim Twingo werden über den Stufenschalter zuerst die Nebelscheinwerfer und
dann die Schlußleuchte geschaltet. Somit ist der Twingo konform.

Viel Glück

Edit:
Hier der besagte §53d:
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53d

und hier die komplette StVZO:
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
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Es bedanken sich: Kampfkuchen


Nachrichten in diesem Thema
Nebelschlussleuchte - von TwingChing - 06.03.2013, 13:13
RE: Nebelschlussleuchte - von arthur42 - 06.03.2013, 13:56
RE: Nebelschlussleuchte - von arthur42 - 06.03.2013, 14:17
RE: Nebelschlussleuchte - von TwingChing - 06.03.2013, 16:10
RE: Nebelschlussleuchte - von TwingChing - 07.03.2013, 00:00

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