06.03.2013, 14:17
Folgende Info:
(StVZO) §53d Nebelschlussleuchten
(Absatz 4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können,
wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht
oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind.
Soweit ein Auszug aus der Verordnung.
Beim Twingo werden über den Stufenschalter zuerst die Nebelscheinwerfer und
dann die Schlußleuchte geschaltet. Somit ist der Twingo konform.
Viel Glück
Edit:
Hier der besagte §53d:
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53d
und hier die komplette StVZO:
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
(StVZO) §53d Nebelschlussleuchten
(Absatz 4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können,
wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht
oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind.
Soweit ein Auszug aus der Verordnung.
Beim Twingo werden über den Stufenschalter zuerst die Nebelscheinwerfer und
dann die Schlußleuchte geschaltet. Somit ist der Twingo konform.
Viel Glück
Edit:
Hier der besagte §53d:
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53d
und hier die komplette StVZO:
http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm