27.02.2013, 19:08
(25.02.2013, 21:13)explizite_lyrik schrieb: Sooo, also laut meines Anwalt habe ich nur noch die Möglichkeit mein Recht einzuklagen, wobei vorher noch zu prüfen ist, ob sich der Rechtsstreit für das Gericht lohnt bzw. ob das ganze nicht den Wert der eigentlichen Sache übersteigt..( wird von einem Gutachter geprüft, den ich erstmal bezahlen muß ) , dieses Geld kann ich mir ja über die Klage dann zurückholen... , weiterhin muss ich, so der Anwalt, bei erfolgreicher Klage dem Verkäufer nach Rückgabe des Fahrzeugs eine KILOMETERPAUSCHALE von aktuell 0,30€ / Km bezahlen,
1. Eine Klage bemisst sich nicht danach, ob es sich für das Gericht lohnt, nur das, was du willst ist entscheidend.
2. Die 30 ct/km als Pauschale halte ich für ein Gerücht, das wären bei gefahrenen 4500 km 1.500 Euro. Allenfalls kann der Verkäufer bei einer erfolgreichen Klage deinerseits evtl. einen Wertverlust geltend machen, der aber beim Alter des Fahrzeugs eher gering ausfallen dürfte.
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