13.02.2013, 18:46
Hallo , sollte da nichts von einen unfall erwähnt sein ist dies auch nichtig!
heist im klartext das recht ist auf ihrer seíte soweit ich das sehe. einen unfall würde jeder der ihn nicht verschweigen möchte auch gesondert auflisten um genau diese unangenhemen dinge aus dem weg zu gehen.
Ich selber wenn ein auto verkaufe listre balles auf, und wenns nur ein parkrempler war .
auserdem wenn dies schon nicht erwähnt ist wollte er dies auch sicher vertuschen da es ja zu lasten des kaufpreises gegangen wäre.
sowas nennt sich dann arglistige teuschung und ein kaufvertrag ist somit auch ohne probleme anfechtbar und ich denek das sie da auch zu ihrem recht kommen.
heist im klartext das recht ist auf ihrer seíte soweit ich das sehe. einen unfall würde jeder der ihn nicht verschweigen möchte auch gesondert auflisten um genau diese unangenhemen dinge aus dem weg zu gehen.
Ich selber wenn ein auto verkaufe listre balles auf, und wenns nur ein parkrempler war .
auserdem wenn dies schon nicht erwähnt ist wollte er dies auch sicher vertuschen da es ja zu lasten des kaufpreises gegangen wäre.
sowas nennt sich dann arglistige teuschung und ein kaufvertrag ist somit auch ohne probleme anfechtbar und ich denek das sie da auch zu ihrem recht kommen.