21.12.2012, 19:22
Hallo
Ich habe etwas richtig zu stellen!
Habe noch mal mit meiner Werkstadt gesprochen.
Den Schnapper hatte er nicht bei der Nachuntersuchung festgestellt.
Stand bereits auf dem ersten Protokoll!
Meine Werkstadt hatte es ignoriert da es schon zweimal damit durch den TÜV ging.
Bei der Nachuntersuchung erteilte er die Plakette nicht da dieser Mängel nicht behoben wurde.
Ich kontaktierte den TÜV-Thüringen und bekam zur Antwort das Mängel die auf dem ersten Protokoll stehen, müssen behoben sein bis zur Nachuntersuchung.
Seit geraumer Zeit soll es so gehandhabt werden, es spielt keine Rolle ob es sich um einen EM oder GM handelt,der Prüfer hat aber trotzdem Spielraum.
In meinem Fall konnte er,tat es aber nicht.
Ich habe etwas richtig zu stellen!
Habe noch mal mit meiner Werkstadt gesprochen.
Den Schnapper hatte er nicht bei der Nachuntersuchung festgestellt.
Stand bereits auf dem ersten Protokoll!
Meine Werkstadt hatte es ignoriert da es schon zweimal damit durch den TÜV ging.
Bei der Nachuntersuchung erteilte er die Plakette nicht da dieser Mängel nicht behoben wurde.
Ich kontaktierte den TÜV-Thüringen und bekam zur Antwort das Mängel die auf dem ersten Protokoll stehen, müssen behoben sein bis zur Nachuntersuchung.
Seit geraumer Zeit soll es so gehandhabt werden, es spielt keine Rolle ob es sich um einen EM oder GM handelt,der Prüfer hat aber trotzdem Spielraum.
In meinem Fall konnte er,tat es aber nicht.