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Gewährleistung von Werkstätten
#9
Hallo,

es wird ein sogenannter "Hinterhofschrauber" gewesen sein, wie ich herausgefunden habe. Es hat keine zugelassene Werkstatt gemacht, sondern ein Autohändler (wahrscheinlich schwarz). Ich habe nur die Rechnung der bestellten Teile, aber keine Reparaturrechnungen. Diese wird es evtl. gar nicht geben.
Die Reparatur ist sehr wahrscheinlich nicht fachgerecht durchgeführt worden u. es wurden "Billigteile" verwendet. Deshalb ist die Wapu schon wieder durch. Nicht mal der Keilriemen ist ersetzt worden.
Der Verkäufer hat unterschrieben, dass Zahnriemen u. Wapu neu sein sollen.
Ich muss sehen, was man juristisch tun kann.
Auf den Kostenvoranschlägen sind neben Wapu, Zahnriemen, Keilriemen, Schrauben, Kühlmittelsystem, Kältemittel u. - wenn ich es richtig verstehe - Spannrolle u. Umlenkrolle angegeben + Arbeitszeit, so dass man auf diese Summen kommt.

Der ACV hat eine kostenlose telefonische Rechtsberatung, bei der ich schon Erkundigungen eingeholt habe.
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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Gewährleistung von Werkstätten - von Nicky - 23.10.2012, 20:27
RE: Gewährleistung von Werkstätten - von Nicky - 25.10.2012, 20:53

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