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Gewährleistung von Werkstätten
#1
Hallo,
wisst Ihr, was in der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung für Werkstattreparaturen eingeschlossen ist.

Konkret:
Bei mir wurde nach dem Verkauf meines Twingos von dem Vorbesitzer an eine große Autohändlerkette von einer Werkstatt ein Zahnriemenriss u. die Folgen repariert. Dabei wurde auch die Wapu ersetzt, die jetzt knapp 9 Monaten danach schon wieder defekt ist.
Wie sieht die Gewährleistung aus?
Die Wapu kann man beim Hersteller reklamieren.
Was aber ist mit den jetzt sehr hohen Reparaturkosten (Wapu, Keil-Zahnriemen, Spannrolle, Kühlmittelaustausch u. v.a. die hohen Arbeitskosten: über 800 € (Renault), über 500 € (Freie)?

Hat man auf die Reparatur nicht eine Gewährleistung u. müsste die Werkstatt jetzt nicht den aufgetretenen Defekt kostenlos reparieren??
Das wäre für mich (finanziell) die Rettung.
Kennt jemand die Einzelheiten? Eigene Erfahrung?
Habe gegoogelt, aber diese Frage kann ich nicht eindeutig beantworten

LG Nicky
ab 2024: Twingo II, Je t'aime, 10/2010, 58 PS, Klima, 3333 APM

2012 - 2024: Twingo I, Bj 1999, 58 PS, Klima 3004 779
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Gewährleistung von Werkstätten - von Nicky - 23.10.2012, 20:27

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