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Autogas Twingo
#2
Lass ihn drohen.
Der Verbrauch mit Gas ist noch schwerer zu ermitteln als mit Benzin, besonders für einen teuren Gutachter den der Käufer für eine Klage vor Gericht braucht.
Der Standard Kaufvertrag schließt eine Gewährleistung aus.
Ich hoffe dass du keine Angaben zum Verbrauch gemacht hast weil das unter Umständen einer zugesicherten Eigenschaft gleichkommt. Der normale Kaufvertrag verlangt aber dass zusätzliche Absprachen schriftlich festzuhalten sind.
Der Käufer hat halt zuviel für das Auto bezahlt, bereut das jetzt und versucht da wieder rauszukommen.
Sein Pech.
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Autogas Twingo - von xxdeschnerxx - 25.08.2012, 23:41
RE: Autogas Twingo - von Broadcasttechniker - 26.08.2012, 09:45
RE: Autogas Twingo - von michel35 - 26.08.2012, 11:33
RE: Autogas Twingo - von DeZir - 26.08.2012, 12:52
RE: Autogas Twingo - von Loobby - 26.08.2012, 13:08
RE: Autogas Twingo - von xxdeschnerxx - 27.08.2012, 04:30
RE: Autogas Twingo - von Jenss - 27.08.2012, 07:57
RE: Autogas Twingo - von alpayköln - 27.08.2012, 12:46
RE: Autogas Twingo - von DeZir - 27.08.2012, 16:35
RE: Autogas Twingo - von Norbi - 27.08.2012, 17:25

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