17.07.2012, 14:48
Es ist zwar sehr schwer zu lesen aber ich denke dein letzter Satz ist in einer Kontrolle fatal. Ich durfte schonmal ne Tönungsfolie ausm Auto reisen, da die ABE Nummer nicht mehr eindeutig erkennbar war. War ein recht junger Gesetzeshüter, der seine Aufgabe relativ ernst genommen hat und stand mit dem Maßband am Auto und hat alle Abstände der Beleuchtungen gemessen, ABE nummern gesucht...und ja er lag unterm Auto am heißen Auspuff und hat mit einem Feuchten Tuch die ABE nummer des Potts poliert um sie erkennen zu können...
ärgerlich aber wahr...er war kulant da ich kooperiert hab (wollt die Scheiben eh neu Tönen und er hat beim Abmachen geholfen ;D ) und hat es bei nem Verwarnungsgeld von 15Euro belassen...
Wenn dem jetzt aber auffällt, dass die Nummer gefälscht ist und es genauer nachprüft kommt unter umständen folgendes auf dich zu
http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
§ 267 Abs. 2 "Der Versuch ist strafbar" und du gehst grad den Weg es zu versuchen und machst es noch öffentlich
nicht böse gemeint aber nimm 30Euro in die Hand und Kauf dir ein neues Rohr, kommt auf dauer sicher günstiger...einem geübten Prüfer fällt es auf
ärgerlich aber wahr...er war kulant da ich kooperiert hab (wollt die Scheiben eh neu Tönen und er hat beim Abmachen geholfen ;D ) und hat es bei nem Verwarnungsgeld von 15Euro belassen...
Wenn dem jetzt aber auffällt, dass die Nummer gefälscht ist und es genauer nachprüft kommt unter umständen folgendes auf dich zu
http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
§ 267 Abs. 2 "Der Versuch ist strafbar" und du gehst grad den Weg es zu versuchen und machst es noch öffentlich
