01.05.2012, 12:31
Via Guurgle gefunden:
Wer außerhalb des Saisonzeitrahmens fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz und riskiert damit ein Bußgeld von rund 50Euro und drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Schwerwiegend können auch die Folgen bei einem selbstverschuldetem Unfall sein. Die Versicherung ist bei Unfällen in der Ruhezeit nicht dazu verpflichtet, zu zahlen. Zahlt keine Versicherung, haftet der Halter mit seinem Vermögen.
Alos lieber drei Monate nehmen - ist im Fall des Falles deutlich günstiger, denn wenn die Versicherung nicht zahlt, fallen auch evtl. Personenschäden auf dich zurück - und da kommen schnell 5-stellige Beträge zusammen oder im worst case auch noch mehr...
Wer außerhalb des Saisonzeitrahmens fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz und riskiert damit ein Bußgeld von rund 50Euro und drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Schwerwiegend können auch die Folgen bei einem selbstverschuldetem Unfall sein. Die Versicherung ist bei Unfällen in der Ruhezeit nicht dazu verpflichtet, zu zahlen. Zahlt keine Versicherung, haftet der Halter mit seinem Vermögen.
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Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
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Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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