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Wegfahrspeere deaktivieren . . dann Tüv . . . ?
#5
Was heißt denn theoretisch??

Ein Fahrzeug gegen Diebstahl zu versichern welches im Normalfall mit einer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet ist und diese dann stillzulegen ohne es der Versicherung mitzuteilen bedeutet im Fall eines Diebstahls nen Versicherungsbetrug .... ob da auch der Versuch schon strafbar ist soll ein Anwalt klären ....

jedenfalls ist das keine Ordnungswidrigkeit, sondern ne echte Straftat ... da hat man dann was Bleibendes im Führungszeugnis stehen ....

Ob die WFS prämienmäßig was ausmacht weiß ich nicht - aber ein Fzg. ohne WFS hat im Fall eines Diebstahls nen Abzug von 10% bei der ausgezahlten Versicherungssumme ...
tschüss,

Harald_K
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RE: Wegfahrspeere deaktivieren . . dann Tüv . . . ? - von Harald_K - 16.04.2012, 17:53

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