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Bremsscheibe - Mindeststärke
#3
Oh Danke für die Belehrung. Sie hat mir sehr geholfen, obwohl ich gerade wissen wollte, was ich gesetzlich tun MUSS Rolling Eyes

Zur Erklärung. Der Twingo ist tatsächlich das Zweitfahrzeug. Das soll heißen, dass er unser Nahverkehrsmittel ist, nicht weiter als 17 km fährt, dabei definitiv verkehrstechnisch nicht schneller als 80 km/h unterwegs ist. Für die Ausnahmen hiervon bin ich zuständig, kann aber aus gesundheitlichen Gründen die nächsten Wochen nicht selbst das Auto führen oder reparieren. Bisher habe ich immer 90% aller Arbeiten an unseren Fahrzeugen selbst ausgeführt, daher bin ich hier im Forum angemeldet.

So, wenn ich gesetzlich nichts falsch mache, dann will ich den Fahrzeugzustand so belassen, bis ich absehbar die Bremsen wieder selbst wechseln kann. Wenn ich aber damit einen Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsregeln zulasse, dann würde ich schnell eine Werkstatt mit der Mängelbeseitigung beauftragen, wenn auch ungern. Also deshalb meine Fragestellung. Otto "Normalautofahrer" legt sich doch auch nicht alle 4 Wochen mit der Messschraube unter sein Auto.
Dass ich die Verantwortung für mein Tun oder auch Nicht-Tun trage, das weiss ich schon.

Weiss jemand eine Lösung?
C06 7/1998  D7F
Citroen - Berlingo - MPV M BlueHDi 130 S&S 7/24
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Bremsscheibe - Mindeststärke - von Fred58 - 15.04.2012, 22:10
RE: Bremsscheibe - Mindeststärke - von SteveS - 15.04.2012, 23:49
RE: Bremsscheibe - Mindeststärke - von Fred58 - 16.04.2012, 10:33
RE: Bremsscheibe - Mindeststärke - von Fred58 - 19.04.2012, 21:54
RE: Bremsscheibe - Mindeststärke - von SteveS - 20.04.2012, 21:39

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