24.03.2012, 09:26
(09.01.2012, 20:58)Berliner_Twingo schrieb: Jaaa, das BKA wird sich freuen das mitzulesen.
Gehen wir einfach mal davon aus, dass er auch die Originale besitzt ^^
Zudem bietet er sie ja nicht zum Download an, was zur Zeit wesentlich strafintensiver verfolgt wird als das reine Stream-Anschauen oder DDL.
Selbst wenn er paar Briefchen von ner Kanzlei bekommt, sollte er da relativ günstig rauskommen, da er "hoffentlic"h damals nicht gleichzeitig upgeloadet hat. Sowas is übrigens knapp 5 Jahre im Nachhinein noch strafbar. Falls es soweit kommt, NIE die Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern ne abgeänderte Form davon, wo man zwar zusichert, keine Filme mehr downzuloaden aber die Schuld trotzdem von sich weißt. Das reicht. In 99% der Fälle wars das dann und nach ca. 1 Jahr stellen die Kanzeleien ihre ewigen Nervbriefe ein

So, genug Offtopic. Ich sichere mittlerweise regelmäßig auf 2 externen Festplatten, welche völlig identisch sind. Hab nämlich den Spaß auch schon gehabt, dass mir meine Recovery-HDD kaputt ging und einiges an Bildern und Dokumenten weg war.
Grüße
Heiko