16.01.2012, 19:44
WIKIPEDIA schrieb:Umtausch:
Eine Umtauschpflicht gibt es nicht: Man muss die alten Fahrzeugpapiere also nicht durch neue ersetzen. Allerdings darf es für kein Fahrzeug alte neben neuen Papieren geben (beispielsweise ein alter Fahrzeugbrief und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I).
Gebührenpflichtig umgetauscht werden die alten Papiere, wenn die Zulassungsstelle erstmals die alten Papiere zu verändern hätte, beispielsweise bei Um- oder Anmeldung oder Nachrüstung eines Rußpartikelfilters. Der Fahrzeugschein wird vernichtet, ihn ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief wird entwertet, ihn ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn also an deinem Brief (zB. Halterwechsel) nix geändert werden musste ist das auch korrekt, ansonsten hat der Sachbearbeiter gepennt!