15.01.2012, 21:22
Erst mal sind da 5 Löcher und keine 6.
In der Regel werden Felgen ja für mehrere Fahrzeuge; sowohl für 4 Loch als auch für 5 Loch vertrieben.
Bzgl. der Eintragung - steht doch ganz klar im Gutachten:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Leider gibt es die ABE nicht zum Downloaden, sodass man überprüfen könnte ob in der ABE die Freistellung genannt ist.
In der Regel werden Felgen ja für mehrere Fahrzeuge; sowohl für 4 Loch als auch für 5 Loch vertrieben.
Bzgl. der Eintragung - steht doch ganz klar im Gutachten:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Leider gibt es die ABE nicht zum Downloaden, sodass man überprüfen könnte ob in der ABE die Freistellung genannt ist.