20.11.2011, 20:09
Fakt ist aber auch, dass bei Nutzung der TFL als Positionsleuchten (gedimmt) die originalen Positionsleuchten (Standlicht) still zu legen sind!
Das TFL bei Standlicht zu dimmen und DANN bei Abblendlicht ganz aus zu schalten ist auch Quatsch.
Entweder die TFL sind an, oder aber Abblendlicht (da ist Standlicht inklusive!) und die TFL sind dann AUS.
Oder du benutzt die TFL auch bei Abblendlicht als Positionsleuchten (gedimmt), DANN aber bitte die originalen Positionslampen rausdrehen!
Die einzige Situation bei der es erlaubt ist lediglich das Standlicht (im Scheinwerfer) an zu haben ist in Verbindung mit den Nebelscheinwerfern und das ja eben nur bei schlechter Sicht! Ansonsten ist das Fahren mit "nur" Standlicht eh verboten!
Falsch!
FAZIT: Der Cop war im Recht!
Das TFL bei Standlicht zu dimmen und DANN bei Abblendlicht ganz aus zu schalten ist auch Quatsch.
Entweder die TFL sind an, oder aber Abblendlicht (da ist Standlicht inklusive!) und die TFL sind dann AUS.
Oder du benutzt die TFL auch bei Abblendlicht als Positionsleuchten (gedimmt), DANN aber bitte die originalen Positionslampen rausdrehen!
Die einzige Situation bei der es erlaubt ist lediglich das Standlicht (im Scheinwerfer) an zu haben ist in Verbindung mit den Nebelscheinwerfern und das ja eben nur bei schlechter Sicht! Ansonsten ist das Fahren mit "nur" Standlicht eh verboten!
(20.11.2011, 10:59)Muchi schrieb:Zitat:Nur bei Sichtbedingungen, die kein Fern- bzw. Abblendlicht erfordern,
dürfen Tagfahrleuchten benutzt werden.
Sprich wenn ich das Standlicht anhabe müsste ich meine TFL nichtmal um 50% dimmen sondern könnte sie auch mit 100%tiger Leuchtkraft leuchten lassen.
Falsch!
FAZIT: Der Cop war im Recht!