17.10.2011, 20:57
(17.10.2011, 20:36)TwingChing schrieb: Doch, ist es. Nebelscheinwerfer darfst du einschalten bei Sichbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee.
Die Nebelschlußleuchte dagegen nur bei Nebel unter 50 m Sichtweite.
Sie hat weder gesagt das Nebel,Regen oder Schnee vorhanden war und IN DER STADT !
Ich gehe mal davon aus das die Stadt alle 10m doch ne Laterne hat die auch ein Teil der Straße ausleuchten.
Dann würd ich doch nicht nur weils Cool von Vorne aussieht Nebler anmachen...Würd ich mir sorgen machen warum ich so schlecht sehe?
Schlechte Lampen ?
Oder vll doch nach Jahren mal zum Augenarzt nochmal gehen (Das soll jetzt wirklich nicht Böse klingen aber meiner Mutter hats geholfen).
Das es jeder Hans und Franz macht kann ich mir vorstellen.
Weils halt cool ist...
![Wink Wink](https://www.twingotuningforum.de/images/smilies/icon_wink.gif)
Ich persönlich hasse ja jedes Legale (ab) 6000k Kit im Xenon Bereich und auch LEDs im 360° Winkel ausleuchtung.
Weil die mich Blenden.
Soviel zum Thema licht
![Rolling Eyes Rolling Eyes](https://www.twingotuningforum.de/images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich will hier kein zur Sau machen aber die Verwarnung fandt ich Gerechtfertigt (Muss jetzt einer sagen der fast wirklich jedes Wochenende bei der Rennleitung schlange steht)
*duck und weg*
Real Drive is R Drive
Leistung gibt an wie schnell man gegen die Wand fährt...Drehmoment wie fest ![Wink Wink](https://www.twingotuningforum.de/images/smilies/icon_wink.gif)
![Wink Wink](https://www.twingotuningforum.de/images/smilies/icon_wink.gif)