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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#11
(10.10.2011, 09:40)Drummermatze schrieb: Ich hab ihm eine Frist gesetzt, das Teil innerhalb von 2 Wochen abzuholen.
Keine Reaktion. Die 14 Tage sind mittlerweile um.

d.h. das Teil steht 3 Jahre bei mir rum und nimmt Platz weg?
Kann man wenigstens Lagerkosten geltend machen?

Eigentlich nicht, denn das hätte schon Bestandteil des KV sein müssen.

Bist du rechtschutzversichert?

Dann könntest du nämlich folgendes machen:

Schriftlich anmahnen mit Frist (Einschreiben).

Dann den KV rückgängig machen (schriftlich, Einschreiben).

Abwarten.

Wenn nix kommt neu verkaufen.

Die Frage nach der Rechtschutz: Könnte Probleme geben, weil per Einschreiben verschickt, K sagt, du hättest ihm einen leeren Brief geschickt. Müsstest du dann notfalls mit Anwalt klären.
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Paddelboot - 10.10.2011, 10:27

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