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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#10
Ich hab ihm eine Frist gesetzt, das Teil innerhalb von 2 Wochen abzuholen.
Keine Reaktion. Die 14 Tage sind mittlerweile um.

d.h. das Teil steht 3 Jahre bei mir rum und nimmt Platz weg?
Kann man wenigstens Lagerkosten geltend machen?
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Drummermatze - 10.10.2011, 09:40

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