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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#9
Ich wiß, das Thema ist schon ein bisschen her, aber ich möchte dennoch antworten:

(22.09.2011, 14:19)Zion Audio schrieb: Ganz ehrlich,ob ebay was sagt oder in Hamburg fällt ne Schaufel um..
Der ladern ist der letzte Dreck,was Problemlösungen angeht. Da werden sogar offensichtliche Drohungen übersehen,weils ja geld einbringt.Viel gerede und nichts Passiert.Statt dessen wird das Opfer dann als Täter hingestellt...Danke ebay.

Was soll Ebay auch groß machen? Es stellt die Plattform und fertig.
Kaufverträge schließen allein Käufer und Verkäufer.
Aber das scheint vielen nicht bewusst zu sein.
Das Internet ist kein rechtfreier Raum.

(22.09.2011, 14:23)Drummermatze schrieb: Das kann er sich abschminken. Das Geld is mir. Der Zug is abgefahren.
Er kann den Sitz jetzt abholen kommen oder nicht.
Er erfüllt seinen Teil vom Kaufvertrag nicht. Die Frage ist, wie Zion sagt, wie lange muss ich warten, bis ich das Geld behalten UND den Sitz anderweitig verkaufen darf. Das Geld is längsr verplant.

Der Artikel wurde bezahlt und damit hat der Käufer einen Anspruch auf den Artikel erworben, der erst mit Ablauf von 3 Jahren nach dem lfd. Kalenderjahr erlischt.


Gibts denn mittlerweile was Neues?
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Paddelboot - 10.10.2011, 09:14

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