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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#6
Zitat:Wen er der bitte nicht nachkommt, überweise ihm das Geld zurück (soweit ich weis geht das bei Paypal ohne probleme) und stelle die Sitze nochmal zum Verkauf ein.

Das kann er sich abschminken. Das Geld is mir. Der Zug is abgefahren.
Er kann den Sitz jetzt abholen kommen oder nicht.
Er erfüllt seinen Teil vom Kaufvertrag nicht. Die Frage ist, wie Zion sagt, wie lange muss ich warten, bis ich das Geld behalten UND den Sitz anderweitig verkaufen darf. Das Geld is längsr verplant.

Sich an ebay zu wenden ist Zeitverschwendung.
Das interessiert die einen feuchten...

Immerhin steht das Ding hier rum und nimmt Platz weg.
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Drummermatze - 22.09.2011, 14:23

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