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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#4
"Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.
....
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle."
Zitat von Ebay Rechtsportal
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Aleika - 22.09.2011, 14:12

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