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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#2
Wen er der bitte nicht nachkommt, überweise ihm das Geld zurück (soweit ich weis geht das bei Paypal ohne probleme) und stelle die Sitze nochmal zum Verkauf ein.
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Aleika - 22.09.2011, 13:46

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