Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#1
Moin,

ich hab mal eine Frage an die Rechtsexperten.

Am 26.03.2011 hab ich einen Recaro Sportsitz bei ebay für 95€ verkauft.
Der Käufer war eine Autopolsterei.
Das Geld wurde direkt per Paypal überwiesen.

Versand gabs nicht, nur Abholung.

Der Sitz steht heute noch hier...

Was gibts da rechtlich für Möglichkeiten?

Ich hab ihm jetzt per Mail eine Frist von 14 Tagen gesetzt, in dem er den Sitz abholen kann mit vorheriger Terminabsprache. Wenn er dem nicht nachgeht, seh ich mich gezwungen den Sitz anderweitig zu verkaufen.

Gibt es da rechtliche Regelungen?

Eine Erinnerung hat er erhalten. Ich weiß nicht mehr genau wann, aber auf jeden Fall nicht länger als 4 Wochen nach Kauf.


Grüße
Matze
Zitieren
Es bedanken sich:


Nachrichten in diesem Thema
[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Drummermatze - 22.09.2011, 13:27

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rechtsfrage - Schwarzgeld dannym92 14 15.614 29.09.2011, 08:17
Letzter Beitrag: twingotrilogologe
  Abholung aus der Schweiz Salvos 1 2.490 24.02.2011, 18:33
Letzter Beitrag: Broadcasttechniker
  Artikel bei Ebay genial beschrieben Carsten 2 3.282 27.11.2009, 22:20
Letzter Beitrag: Carsten
  Artikel gekauft aber nicht erhalten ! arnno 12 9.780 27.09.2009, 17:00
Letzter Beitrag: Toecutter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste