19.09.2011, 12:38
Du darfst grundsätzlich nichts an den Scheinwerfern ändern.Diese haben Ihre ABE nur so wie sie hergestellt wurden,bzw. abgenommen wurden.
Jegliche nicht genehmigte Änderung führt zum Erlöschen Der Abe der Scheinwerfer und somit auch(wenn du damit im bereich der STVO fährst)die Betriebserlaubnis fürs Auto ums mal Rechtlich auszudrücken.
Solltest du damit bei einer Kontrolle aus welchen Gründen auch immer,damit ausfallen,dürfen sie dir sogar das Auto an Ort und Stelle stilllegen.
Jegliche nicht genehmigte Änderung führt zum Erlöschen Der Abe der Scheinwerfer und somit auch(wenn du damit im bereich der STVO fährst)die Betriebserlaubnis fürs Auto ums mal Rechtlich auszudrücken.
Solltest du damit bei einer Kontrolle aus welchen Gründen auch immer,damit ausfallen,dürfen sie dir sogar das Auto an Ort und Stelle stilllegen.