09.08.2011, 20:56
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48/R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49 a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
Wobei Zündung jetzt ein sehr weitläufiger begriff ist !!
Wikipedia sagt dazu :Als Zündung bezeichnet man beim Verbrennungsmotor die Entflammung des verdichteten Kraftstoff-Luft-Gemisches im Brennraum des Zylinders.
Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49 a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
Wobei Zündung jetzt ein sehr weitläufiger begriff ist !!
Wikipedia sagt dazu :Als Zündung bezeichnet man beim Verbrennungsmotor die Entflammung des verdichteten Kraftstoff-Luft-Gemisches im Brennraum des Zylinders.