20.07.2011, 20:02
An das Auto gebundene Zusatzverträge (Garantieverlängerung z.B.) werden mit verkauft, Renault muss das akzeptieren.
Es sollte allerdings auch eine Meldung bezüglich des Besitzerwechsel an den Garantiegeber erfolgen.
Den XM den ich nur ein halbes Jahr hatte habe ich mit der Restgarantie die von Citroen selbst gewährt wird verkauft.
Der Käufer hatte sich vor dem Kauf von Citroen bestätigen lassen dass er die Garantie mit übernimmt.
Es sollte allerdings auch eine Meldung bezüglich des Besitzerwechsel an den Garantiegeber erfolgen.
Den XM den ich nur ein halbes Jahr hatte habe ich mit der Restgarantie die von Citroen selbst gewährt wird verkauft.
Der Käufer hatte sich vor dem Kauf von Citroen bestätigen lassen dass er die Garantie mit übernimmt.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen