19.07.2011, 17:50
Wenn der "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung Teil I) fehlt wirst du den neu beantragen müssen und dafür wahrscheinlich den Verlust dieses Teils der Zulassungsbescheinigung melden müssen... und hoffen dass die Eintragungen beim Straßenverkehrsamt richtig gespeichert wurden und damit im neu ausgestellten Schein wieder auftauchen. Warum bei EU Papieren etwas "eingezogen" wird ist mir ein Rätsel... das würde ich evtl. mal beim Straßenverkehrsamt in dem Landkreis erfragen in dem das Fahrzeug vorher zugelassen war.
![[Bild: signeu.jpg]](http://www.dickmeiss.com/Twingofriend/Pics/forum/signeu.jpg)
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red...
