26.05.2011, 14:54
Hey Leute ...
wie einige vielleicht schon gelesen habe bekomm ich das Fahrwerk irgendwie nicht so leicht eingetragen .... kennt ihr immer Leute beim Tüv?!?!
Im Gutachten steht, das die Lichtaustritskante 50cm über der Fahrbahn sein muss.
Der Prüfer bei mir hat jetzt bis zur untersten Kante vom Scheinwerfer gemessen ... die liegt natürlich unter den 50cm.
Die Lichtaustritskante liegt doch im Scheinwerfer über dem "Blinkerbereich" oder? Kann ich dem Prüfer das einfach sagen das er falsch misst?
Gruß
Kevin
wie einige vielleicht schon gelesen habe bekomm ich das Fahrwerk irgendwie nicht so leicht eingetragen .... kennt ihr immer Leute beim Tüv?!?!
Im Gutachten steht, das die Lichtaustritskante 50cm über der Fahrbahn sein muss.
Der Prüfer bei mir hat jetzt bis zur untersten Kante vom Scheinwerfer gemessen ... die liegt natürlich unter den 50cm.
Die Lichtaustritskante liegt doch im Scheinwerfer über dem "Blinkerbereich" oder? Kann ich dem Prüfer das einfach sagen das er falsch misst?
Gruß
Kevin
Gruß
Kevin
Kevin