14.05.2011, 14:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2011, 14:43 von Broadcasttechniker.)
Das würde ich jetzt mal als Schuldanerkenntnis werten.
Bin aber kein Jurist.
Du kannst ja schreiben das du das vor lauter Angst gemacht hast damit die Kosten nicht weiter hoch gehen.
Oder versuchen den Betrag zurückzubuchen, ist aber im Gegensatz zu ner Lastschrift sehr schwer bis unmöglich.
Schreibe du hättest das mit Strafe im Innenverhältnis geregelt, den Fahrer willst du aber nicht benennen.
Dann kannst du das mit der Einsichtnahme der Fotos natürlich vergessen, ist leider widersprüchlich.
Meine Mutter hat den Wohnwagen ihrem Gärtner geschenkt.
Den "Verkauf" der Versicherung gemeldet, aber nicht dem Straßenverkehrsamt.
Der Penner hat den nicht abgemeldet.
Dann kamen böse Schriftstücke per Postzustellungsurkunde.
Nach der Klärung hat meine Mutter die knapp 50€ Verwaltungsgebühren bezahlt um keinen weiteren Stress zu haben.
Die Knete hat sie ihrem Gärtner aber wieder abgeknöpft.
Bin aber kein Jurist.
Du kannst ja schreiben das du das vor lauter Angst gemacht hast damit die Kosten nicht weiter hoch gehen.
Oder versuchen den Betrag zurückzubuchen, ist aber im Gegensatz zu ner Lastschrift sehr schwer bis unmöglich.
Schreibe du hättest das mit Strafe im Innenverhältnis geregelt, den Fahrer willst du aber nicht benennen.
Dann kannst du das mit der Einsichtnahme der Fotos natürlich vergessen, ist leider widersprüchlich.
Meine Mutter hat den Wohnwagen ihrem Gärtner geschenkt.
Den "Verkauf" der Versicherung gemeldet, aber nicht dem Straßenverkehrsamt.
Der Penner hat den nicht abgemeldet.
Dann kamen böse Schriftstücke per Postzustellungsurkunde.
Nach der Klärung hat meine Mutter die knapp 50€ Verwaltungsgebühren bezahlt um keinen weiteren Stress zu haben.
Die Knete hat sie ihrem Gärtner aber wieder abgeknöpft.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen