14.05.2011, 14:27
Egal, wenn du da raus willst musst du reagieren.
Und zwar innerhalb der im Schreiben genannten Fristen.
Und ne Quittung für deinen Einspruch brauchst du auch.
Also entweder per Fax (geht schnell und kost' nix), oder per Einschreiben.
Und zwar innerhalb der im Schreiben genannten Fristen.
Und ne Quittung für deinen Einspruch brauchst du auch.
Also entweder per Fax (geht schnell und kost' nix), oder per Einschreiben.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen