13.05.2011, 22:51
Zitat:Es liegt keinesfalls an dir, für eine Geschwindigkeitsbeschränkung einen Grund zu sehen - wenn das Straßenverkehrsamt befindet, dass das an dieser Stelle notwendig ist, hast du das zu akzeptieren oder eben zu bezahlen - und was der Dinge mehr sind oder sein könnten.
Naja... manchmal kann man aber nicht anders als sich über solche Vorschriften zu ärgern und nach Gründen zu suchen..
Hier bei uns gibt es eine Landstraße zwischen zwei Ortschaften, die geht 3 Kilometer lang und es war dort früher durchgehend 60 erlaubt. Nun hat sie letzten Herbst / Winter Schaden genommen und an einem kleinen Stück einige schöne Schlaglöcher.. nun ist das liebe Amt im Winter hingegangen und hat dann aus den erlaubten 60 Km/h 30 Km/h gemacht..
Schön. Nur leider gilt das nicht für das kurze Stück sondern für die ganze Strecke. Gut, wenn sie dann im Frühjahr die Straße flicken oder neu machen, von mir aus. Aber nun haben wir schon Mai und keiner Schert sich darum die Straße zu flicken, nein. Stattdessen stehen die Grünen öfters da und holen Leute munter von der Straße und lassen sie blechen.
Das nenn ich eine tolle Geldpolitik. Man spart Geld indem man die Straße nicht flickt und nimmt sogar noch Geld ein indem man Leute abzockt (!) die es nicht einsehen auf einer ganz normalen LANDstraße durchgehend 30 fahren zu müssen. Wo hat man den schon mal von sowas gehört? 30 auf ner Landstraße? Wegen ein paar Löchern auf 100 Metern von dieser?
Sowas nenn ich Abzocke! Wenn man wenigstens wüsste das man dann für das Instandsetzen der Straße das Geld zahlt, aber soviele wie die schon angehalten haben hätten die daraus ne Autobahn machen können!
Das war mein bescheidender Beitrag zum Thema gerechtfertigte Tempolimits. (Und NEIN, ich wurde dort nicht angehalten, ich meide diese Straße seit dem Winter konsequent!)
MfG,
Sheppard
Privat: Astra G Elegance 1.6 16v
Nebenjob: Twingo 2 (D7F)
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