08.05.2011, 18:45
Die Probezeitverlängerung hat rechtlich nichts mit der Bußgeldsache zu tun.
Deswegen steht in dem Bußgeldbescheid auch nichts wegen der Probezeitverlängerung drin.
Im Rahmen des normalen Owi-Verfahrens wird die Probezeitverlängerung, wenn statthaft, von der zuständigen Führerscheinstelle angeordnet. Nicht vom Ordnungsamt.
Da kommt dann ein neuer Bescheid.
Deswegen steht in dem Bußgeldbescheid auch nichts wegen der Probezeitverlängerung drin.
Im Rahmen des normalen Owi-Verfahrens wird die Probezeitverlängerung, wenn statthaft, von der zuständigen Führerscheinstelle angeordnet. Nicht vom Ordnungsamt.
Da kommt dann ein neuer Bescheid.
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