26.04.2011, 22:22
Rechtliche Seite:
§ 3 Abs. 1 StVO: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen......"
Ansonsten.. sollte der Hersteller keine genauen Angaben machen, wie beispielsweise bei meinem Motorrad- Tankrucksack:
"Höchstgeschwindigkeit:
-Unbeladen: 120Km/h
- beladen: 120Km/h
- beladen bei erweitertem Volumen: 100Km/h" - siehe oben.
Dachbox und Fahrradträger zusammen.. Er wird sich schon melden, wenn er nicht mehr kann
Solange du ihn nicht überlädst, sollte das kein Problem sein. Der Spritverbrauch wird natürlich steigen.
§ 3 Abs. 1 StVO: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen......"
Ansonsten.. sollte der Hersteller keine genauen Angaben machen, wie beispielsweise bei meinem Motorrad- Tankrucksack:
"Höchstgeschwindigkeit:
-Unbeladen: 120Km/h
- beladen: 120Km/h
- beladen bei erweitertem Volumen: 100Km/h" - siehe oben.
Dachbox und Fahrradträger zusammen.. Er wird sich schon melden, wenn er nicht mehr kann

"My beer can do that, hold me!"
Ich habe zwar keine Lösung,doch ich bewundere das Problem.
