23.04.2011, 19:58
Also mein Autoglasmann hat mir gesagt:
* die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 Quadratmeter nicht überschreiten (Das ist nicht viel! Rechnen Sie gegebenenfalls nach!),
* insgesamt nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein
* und ein Verkleben bzw. eine Verbinden der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
* Die freie Sicht muss gewährleistet sein.
Zur Sicherheit mal beim Tüv nachfragen
* die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 Quadratmeter nicht überschreiten (Das ist nicht viel! Rechnen Sie gegebenenfalls nach!),
* insgesamt nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein
* und ein Verkleben bzw. eine Verbinden der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
* Die freie Sicht muss gewährleistet sein.
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