10.04.2011, 08:57
moin ...hmmm, ich glaube da hast du geringe Chanchen. Bei ungenauem Foto liegt es dann immer noch an dir anzugeben, wer das Auto geführt hat. Ausser Fam.-angehörige muss man dann alle benennen. Kann man das nicht hat man die Auflage immer ein Fahrtenbuch zu führen um dem Amt nachzuvollziehen wer jeweils das Auto gefahren hat.
Ich schätze du musst in den sauren Apfel beissen und zukünftig die Verkehrsregeln verstärkt beherzigen. (was ja kein Fehler ist)
...oder du findest einen "Doppelgänger" der die "Schuld" auf sich nimmt
Ohne Fachanwalt sehe ich da keine großen Chanchen da unbescholten raus zu kommen ...lasse mich aber eines Besseren belehren
Ich schätze du musst in den sauren Apfel beissen und zukünftig die Verkehrsregeln verstärkt beherzigen. (was ja kein Fehler ist)
...oder du findest einen "Doppelgänger" der die "Schuld" auf sich nimmt
Ohne Fachanwalt sehe ich da keine großen Chanchen da unbescholten raus zu kommen ...lasse mich aber eines Besseren belehren
Übrigens: Lack ist klasse ...Folie aber auch ...kommt immer drauf an www.kaeferwerbung-info.de