07.03.2011, 16:43
Es ist fein, dass deine Zulassungsstelle Fehler zu deinen Gunsten macht. Vielleicht haben Sie ja ausnahmsweise auch alleine die Plakette als Nachweis anerkannt. Das mag Ermessensspielraum sein. Eine weitere Möglichkeit ist die, dass die AU von 2009 noch im Computer der Zulassungsstelle gespeichert war, weil bei Anmeldung des Kfz auf den Vorbesitzer eben dieser besagte Zettel vorgelegen hat.
Die aktuelle Regelung seit 1/2010 ist so, dass der TÜV mit seiner Plakette bzw. einem Prüfergebnis "OHNE MÄNGEL" bescheinigt, dass die AU vorgelegen hat oder bestanden wurde. Daher braucht sie die Zulassungsstelle nicht mehr.
Die aktuelle Regelung seit 1/2010 ist so, dass der TÜV mit seiner Plakette bzw. einem Prüfergebnis "OHNE MÄNGEL" bescheinigt, dass die AU vorgelegen hat oder bestanden wurde. Daher braucht sie die Zulassungsstelle nicht mehr.