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Twingo und 2 mal Rückzug Hilfe!!!!!!!!!
#2
Im schlimmsten Fall ja.
Das ist eine Leistung die dir vertraglich zugesichert wurde und die dir dein Vertragspartner nicht einhalten kann.
Würde auf jeden Fall eine "Wertminderung" geltend machen - auf Deutsch: Geld her!
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RE: Twingo und 2 mal Rückzug Hilfe!!!!!!!!! - von Wolda - 02.03.2011, 05:34
RE: Twingo und 2 mal Rückzug Hilfe!!!!!!!!! - von coolchrash - 02.03.2011, 15:12

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