14.02.2011, 21:25
dem widerspricht aber dieses hier:
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
nachzulesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php
ich meine, zymchen kann da auch ein lied von singen? edit: er war schneller
und deswegen wird bei rölli wohl die anhängelast gestrichen worden sein...? schlupfloch im ermessen des prüfers?
leute, fragt euren tüver, der muss sowas wissen
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
nachzulesen: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_43.php
ich meine, zymchen kann da auch ein lied von singen? edit: er war schneller
und deswegen wird bei rölli wohl die anhängelast gestrichen worden sein...? schlupfloch im ermessen des prüfers?
leute, fragt euren tüver, der muss sowas wissen


www.heide-twingos.de <-- was sonst?
"Urteile nie über einen anderen Menschen,
bevor du nicht 1000 Meilen in seinen Mokassins gegangen bist“