14.02.2011, 13:36
Kommt auf den Prüfer an... den hinteren brauchst du nur wenn das Fahrzeug eine eingetragene Anhängelast hat. Findest du einen Prüfer der die austrägt brauchste auch den Haken nicht mehr... darfst dann natürlich auch keine Hängerkupplung mehr montieren.
![[Bild: signeu.jpg]](http://www.dickmeiss.com/Twingofriend/Pics/forum/signeu.jpg)
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red...
