28.01.2011, 05:37
Ist natürlich blöd.
Der Verkäufer muss bei der KFZ-Zulassungsstelle die eidessstaatliche Versicherung abgegeben, dass die Kennzeichen geklaut worden sind (Brief und Schein bzw. Zulassungsbescheid Teil I und II mitnehmen).
Danach kannst du das Auto ummelden.
Der Verkäufer muss bei der KFZ-Zulassungsstelle die eidessstaatliche Versicherung abgegeben, dass die Kennzeichen geklaut worden sind (Brief und Schein bzw. Zulassungsbescheid Teil I und II mitnehmen).
Danach kannst du das Auto ummelden.