03.01.2011, 17:55
meiner meinung nach handelt es sich bei dem "TÜV-teilegutachten", das dabei gelegt wird, nur um die prüfung des verwendeten werkstoffes...also was das teil aushält und blah...tüv schreiben die nur drüber, weil ein tüv stempel drauf ist, der aber nichts weiter bedeutet für euch...
also ist einzelabnahme usw angesagt....
das andere ist die AGB wenn ich mich recht entsinne und das ist das teil wasu eig brauchst zwecks legalem anbau!!!
also ist einzelabnahme usw angesagt....
das andere ist die AGB wenn ich mich recht entsinne und das ist das teil wasu eig brauchst zwecks legalem anbau!!!