17.12.2010, 22:52
Ich verstehe dich immer noch nicht.
Das Auto ist sichergestellt.
Das ist schon mal gut.
Der Polizei ist der letzte Halter bekannt.
Klar.
Natürlich war das Auto versichert, und wenn es nur die vorläufige Deckungszusage war (ohne die das Straßenverkehrsamt das Auto gar nicht erst zulässt) und anschließend der Erstbeitrag nicht bezahlt wurde.
Was hindert dich jetzt daran, zusammen mit der Anzeige bei der Polizei deinen Schaden bei der Versicherung einzureichen?
Du musst das übrigens umgehend tun, die Fristen sind kurz, sonst ist die Versicherung von der Leistung frei.
Nochmal.
Du sagst du hast kein Kennzeichen.
Das ist doch Scheißegal.
Die Polizei hat das doch.
Als Geschädigtem steht dir das Recht auf Auskunft zu.
Da gibt es keinen Datenschutz mehr.
Wenn du das nicht auf die Reihe bekommst, lass dir von deinem Vater oder sonstwem helfen.
Das Auto ist sichergestellt.
Das ist schon mal gut.
Der Polizei ist der letzte Halter bekannt.
Klar.
Natürlich war das Auto versichert, und wenn es nur die vorläufige Deckungszusage war (ohne die das Straßenverkehrsamt das Auto gar nicht erst zulässt) und anschließend der Erstbeitrag nicht bezahlt wurde.
Was hindert dich jetzt daran, zusammen mit der Anzeige bei der Polizei deinen Schaden bei der Versicherung einzureichen?
Du musst das übrigens umgehend tun, die Fristen sind kurz, sonst ist die Versicherung von der Leistung frei.
Nochmal.
Du sagst du hast kein Kennzeichen.
Das ist doch Scheißegal.
Die Polizei hat das doch.
Als Geschädigtem steht dir das Recht auf Auskunft zu.
Da gibt es keinen Datenschutz mehr.
Wenn du das nicht auf die Reihe bekommst, lass dir von deinem Vater oder sonstwem helfen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen