09.12.2010, 00:16
Habe noch ein bisschen recherchiert.
Alles was mit Meinung im Internet zu tun hat, bringt nicht viel.
Das Durch KFZ verursachte Schäden nicht durch eine Privathaftpflicht abgedeckt werden, stimmt.
Das man auch bei Unfällen mit unversicherten Autos nicht schutzlos da steht, stimmt auch.
Allerdings hat der Verein mittlerweile seinen Namen geändert, die Adresse ist geblieben.
Theoretisch zahlen die bei Sach- und Personenschäden.
Leider bei Fahrerflucht KEINE Schäden am Auto.
Bei dir ist der Fall nicht ganz klar.
Es liegt zwar Fahrerflucht vor, aber das schädigende Auto ist bekannt.
"Früher" (als ich noch jung war) war es so, dass die Versicherung des Autos bis zu einem Jahr nach Beendigung des regulären Versicherungsschutzes für durch das Fahrzeug verursachte Schäden aufkommen musste.
Wenn es diese Regelung nicht mehr gäbe, hätte sich hier eine Verschlechterung des Schutzes ergeben.
Klar ist auch, dass eine Versicherung immer versuchen wird, das Geld vom Schädiger zu bekommen.
Mache dich bei einem in Verkehrsrecht wirklich versierten Anwalt schlau.
Auch bei den Anwälten gibt es, wie im KFZ Handwerk, ausgemachte Knalltüten die nur dein Bestes wollen...deine Knete.
http://www.123recht.net/article.asp?a=319&p=5&ccheck=1
Alles was mit Meinung im Internet zu tun hat, bringt nicht viel.
Das Durch KFZ verursachte Schäden nicht durch eine Privathaftpflicht abgedeckt werden, stimmt.
Das man auch bei Unfällen mit unversicherten Autos nicht schutzlos da steht, stimmt auch.
Allerdings hat der Verein mittlerweile seinen Namen geändert, die Adresse ist geblieben.
Theoretisch zahlen die bei Sach- und Personenschäden.
Leider bei Fahrerflucht KEINE Schäden am Auto.
Bei dir ist der Fall nicht ganz klar.
Es liegt zwar Fahrerflucht vor, aber das schädigende Auto ist bekannt.
"Früher" (als ich noch jung war) war es so, dass die Versicherung des Autos bis zu einem Jahr nach Beendigung des regulären Versicherungsschutzes für durch das Fahrzeug verursachte Schäden aufkommen musste.
Wenn es diese Regelung nicht mehr gäbe, hätte sich hier eine Verschlechterung des Schutzes ergeben.
Klar ist auch, dass eine Versicherung immer versuchen wird, das Geld vom Schädiger zu bekommen.
Mache dich bei einem in Verkehrsrecht wirklich versierten Anwalt schlau.
Auch bei den Anwälten gibt es, wie im KFZ Handwerk, ausgemachte Knalltüten die nur dein Bestes wollen...deine Knete.
http://www.123recht.net/article.asp?a=319&p=5&ccheck=1
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen